Für die Benutzung der Arbeitsplätze des Selbstlernzentrums ist ein aktuelles negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) z.B. eines Testzentrums mit offizieller Bescheinigung in Papier oder digital vorzulegen. Alternativ ist die Vorlage einer Bescheinigung über Genesung (mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis) möglich oder der Nachweis, dass Ihre letzte erforderliche Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff bereits mindestens 14 Tage zurückliegt. Ohne Vorlage eines entsprechenden Dokuments kann der Zutritt auch bei Platzreservierung nicht ermöglicht werden.